Für die Nutzung „Neuer Medien“ haben wir eine Nutzerordnung entwickelt, damit die Nutzer der Computer wissen, welche Spielregeln gelten.
Sowohl Erziehungsberechtigte als auch Schülerinnen und Schüler müssen diese Nutzerordnung für „Neue Medien“ lesen und anerkennen; dazu unterzeichnen beide sozusagen als Vertragspartner der Schule ein Anerkennungsformular für die Nutzung „Neue(r) Medien“.
Missachten Schülerinnen und Schüler die Nutzerordnung, können Sanktionen erfolgen. Bei mutwilligen Zerstörungen im Computerraum behält sich die Schule vor, Schadensersatzansprüche über den Schulträger geltend zu machen.
- Nutzerordnung „Neue Medien“ (PDF-Datei)
- Einwilligung in die Nutzerordnung (PDF-Datei)